Nutzungs- und Abrechnungsbedingungen für Ladestrom über charge2change
§ 1 Geltungsbereich
Diese Nutzungs- und Abrechnungsbedingungen gelten für alle natürlichen Personen
(„Kunden“), die über Ladeeinrichtungen der charge2change GmbH (im Folgenden „c2c“)
elektrische Energie für Elektrofahrzeuge beziehen oder abrechnen lassen.
Mit der Registrierung eines Nutzerkontos, der Aktivierung eines Ladepunkts oder der
Nutzung einer durch c2c betriebenen Ladeinfrastruktur erklärt sich der Kunde mit diesen
Bedingungen einverstanden.
(Stand: Oktober 2025)
§ 1 Geltungsbereich
Diese Nutzungs- und Abrechnungsbedingungen gelten für alle natürlichen Personen
(„Kunden“), die über Ladeeinrichtungen der charge2change GmbH (im Folgenden „c2c“)
elektrische Energie für Elektrofahrzeuge beziehen oder abrechnen lassen.
Mit der Registrierung eines Nutzerkontos, der Aktivierung eines Ladepunkts oder der
Nutzung einer durch c2c betriebenen Ladeinfrastruktur erklärt sich der Kunde mit diesen
Bedingungen einverstanden.
§ 2 Vertragsgegenstand
- Abrechnungsdienstleistung:
c2c erfasst den individuellen Stromverbrauch der Ladepunkte, die an die
Abrechnungsplattform von c2c angeschlossen sind. Der Stromverbrauch wird auf Grundlage
des tatsächlichen Einkaufspreises des Energieversorgers zuzüglich eines Serviceaufschlags
von 1 Cent pro kWh abgerechnet. - Stromlieferung:
Die Stromlieferung erfolgt durch den jeweiligen örtlichen Energieversorger. c2c tritt nicht als
Energieversorger, sondern ausschließlich als Abrechnungsdienstleister auf. - Servicegebühr:
Für die Nutzung der Abrechnungsplattform und die Bereitstellung der
Abrechnungsdienstleistung erhebt c2c eine monatliche Servicegebühr von 9,99 € brutto je
Ladepunkt.
Sofern die Onlineanbindung der Ladeinfrastruktur durch c2c bereitgestellt wird, entstehen
zusätzliche Kosten von 2,30 € pro Monat und Ladepunkt.
§ 3 Nutzungsvoraussetzungen
- Der Kunde ist verpflichtet, den Ladepunkt ausschließlich gemäß den Herstellerangaben zu verwenden und die Sicherheitsvorschriften zu beachten.
- Der Kunde stellt sicher, dass eine funktionierende Internetverbindung zwischen Ladepunkt und Abrechnungsplattform besteht, sofern diese nicht durch c2c bereitgestellt wird.
- Der Kunde verpflichtet sich, stets eine gültige Zahlungsmethode im Nutzerkonto zu
hinterlegen und diese aktuell zu halten.
§ 4 Abrechnung und Zahlung
- Die Abrechnung erfolgt automatisch monatlich über die Abrechnungsplattform von c2c.
- Der Kunde erhält über sein Nutzerkonto oder per E-Mail einen digitalen Nachweis über den
jeweiligen Stromverbrauch, die zugrunde liegenden Einkaufskosten sowie die berechneten
Aufschläge und Servicegebühren. - Der Kunde ermächtigt c2c oder den Betreiber der Abrechnungssoftware, die fälligen Beträge
über die hinterlegte Zahlungsmethode einzuziehen. - Bei fehlgeschlagenen Zahlungen behält sich c2c vor, den Ladezugang vorübergehend zu
sperren, bis der offene Betrag beglichen wurde.
§ 5 Haftung und Gewährleistung
- c2c haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht
wurden. - Für einfache Fahrlässigkeit haftet c2c nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
(Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. - c2c übernimmt keine Gewähr für die ständige Verfügbarkeit der Ladeinfrastruktur oder der
Onlineplattform. Kurzzeitige Unterbrechungen durch Wartung, Netzprobleme oder höhere
Gewalt stellen keinen Mangel dar. - Eine Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden (z. B. entgangenen Gewinn,
Nutzungsausfall) ist ausgeschlossen.
§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung
- Das Vertragsverhältnis beginnt mit der ersten Nutzung oder der Aktivierung eines Ladepunkts
und läuft auf unbestimmte Zeit. - Der Kunde kann das Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von acht Wochen zum
Monatsende kündigen. - c2c kann den Vertrag mit gleicher Frist kündigen oder den Zugang sperren, wenn der Kunde
gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt. - Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 7 Änderungen der Bedingungen
- c2c behält sich das Recht vor, diese Bedingungen zu ändern, sofern berechtigte Interessen (z.
B. technische Weiterentwicklungen, Gesetzesänderungen oder Anpassungen von
Marktbedingungen) dies erforderlich machen. - Änderungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail oder
über das Nutzerkonto mitgeteilt. - Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung,
gelten diese als angenommen. - Bei Widerspruch ist c2c berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens
der neuen Bedingungen zu kündigen.
§ 8 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der charge2change GmbH,
Waldenbuch. - Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am
nächsten kommt.
Zustimmung
Mit der Aktivierung eines Ladepunkts, der erstmaligen Nutzung der Ladeinfrastruktur oder durch das Anklicken der Schaltfläche „Ich stimme den Nutzungs- und Abrechnungsbedingungen zu“ erklärt der Kunde die verbindliche Zustimmung zu diesen Bedingungen.
Angaben zum Anbieter:
charge2change GmbH
Liebenaustraße 40, 71111 Waldenbuch
Tel.: +49 (711) 95968900
